Für jede verbaute Gasanlage benötigen Sie ein sogenanntes Abgasgutachten bzw. R115 Unterlagen um diese anschließend beim Straßenverkehrsamt einzutragen. Ohne diese Unterlagen kann auch keine Eintragung durchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass Sie ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr teilnehmen. Im Falle eines Unfalls tragen Sie also die volle Verantwortung - ganz egal ob Sie der Unfallverursacher oder Geschädigter sind.
Doch keine Sorge, wenn Sie sich dazu entscheiden einen Autogas Einbau in unserem Betrieb durchzuführen, erhalten Sie alle nötigen Dokumente um diese im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief einzutragen. Um zu entscheiden, welche Gasanlage in Ihr Fahrzeug passt, muss vorab geprüft werden ob es Gutachten für die Kombination von Fahrzeug und Anlagenhersteller gibt. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie, schließlich sind wir dafür da.
Dennoch können Sie auch selbst vorab prüfen, ob Ihr Fahrzeug gelistet ist. Schauen Sie sich hierzu einfach folgende Tabellen an.